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Mahnung per Post – in einem Klick

01. Mahnstufe

Schritt 1 von 6
Mahnstufe

Mahnstufe wählen, Rechnungsdaten erfassen, digital unterschreiben. Wir drucken und senden die formelle Mahnung an den Schuldner.

In 3 Schritten zum fertigen Brief

  1. Angaben ausfüllen

    Der Fuchs-Assistent führt Sie durch das Formular, die Live-Vorschau zeigt den fertigen Brief.

  2. Digital unterschreiben

    Mit Finger oder Maus unterschreiben, Versandart wählen und sicher bezahlen.

  3. Wir versenden per Post

    Wir drucken, kuvertieren und übergeben Ihren Brief der Schweizerischen Post.

Häufige Fragen: Mahnung

Gesetzlich ist keine bestimmte Anzahl vorgeschrieben. Üblich sind eine Zahlungserinnerung, eine Mahnung und eine letzte Mahnung mit Androhung der Betreibung. Die Betreibung können Sie danach beim Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners einleiten (Art. 46 SchKG).

Ist eine Forderung fällig, gerät der Schuldner mit der Mahnung in Verzug (Art. 102 Abs. 1 OR). Wurde ein fester Zahlungstermin vereinbart, tritt der Verzug bereits mit dessen Ablauf ein (Art. 102 Abs. 2 OR). Ab Verzug schuldet er Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR).

Nur wenn sie vertraglich vereinbart sind, zum Beispiel in den AGB. Ohne Vereinbarung können Sie ab Verzug den gesetzlichen Verzugszins von 5 % verlangen. Unsere Mahnung fordert deshalb keine pauschalen Gebühren.

CHF 13.90 per A-Post Plus mit Sendungsnummer oder CHF 17.90 per Einschreiben – Druck, Kuvert, Porto, Versand und die angehängte Rechnung inklusive.

Ja, das ist empfehlenswert. Das Einschreiben belegt die Zustellung gegen Unterschrift. So können Sie im Betreibungs- oder Gerichtsverfahren nachweisen, dass der Schuldner gemahnt wurde.

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