Verträge einer verstorbenen Person formgerecht beenden – mit Todesschein als Beilage, digital unterschrieben und per Schweizer Post versendet.
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Der Fuchs-Assistent führt Sie durch das Formular, die Live-Vorschau zeigt den fertigen Brief.
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Häufige Fragen: Kündigung im Todesfall
Nur teilweise. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung endet von Gesetzes wegen mit dem Tod, die Krankenkasse muss aber informiert werden. Die meisten anderen Verträge – Zusatzversicherungen, Telecom, Abos, Mietvertrag – gehen auf die Erben über und müssen gekündigt werden.
Stirbt die Mieterin oder der Mieter, können die Erben den Mietvertrag mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen, auch wenn ein längerer Vertrag vereinbart wurde (Art. 266i OR). Bei Wohnungen beträgt die Frist drei Monate.
Die Erbinnen und Erben gemeinsam, eine von ihnen bevollmächtigte Person oder die Willensvollstreckerin bzw. der Willensvollstrecker. Viele Anbieter verlangen dazu eine Kopie des Todesscheins, manche zusätzlich einen Erbschein oder ein Willensvollstreckerzeugnis.
Prämien und Gebühren für die Zeit nach dem Todestag werden in der Regel pro rata zurückerstattet. Der Brief nennt dafür Ihre IBAN und den Kontoinhaber – meist das Konto der Erbengemeinschaft oder der Willensvollstreckung.
CHF 13.90 per A-Post Plus oder CHF 17.90 per Einschreiben, inklusive Druck, Kuvert, Porto und dem angehängten Todesschein. Pro Vertragspartner wird ein Brief erstellt.
Weitere Services
- Serienbrief (z. B. für Vereine)Einmal schreiben, per A-Post Plus oder Einschreiben an viele Empfänger senden
- Adresswechsel-ServiceOffizielle Adressänderung bei Umzug an Verträge, Banken & Kassen senden
- Mietzinssenkung anfordernMietzinsreduktion bei gesunkenem Referenzzinssatz oder Mängeln
- 1-Klick-Mahnung per PostOffizielle Zahlungserinnerung oder letzte Mahnung vor Betreibung versenden